Extreme Inkompetenz und grobe Fahrlässigkeit - no problem?
Meinhard Lukas, Rechtswissenschaftler und neuer Rektor der Johannes Kepler Universität (JKU) in Linz äußerte gegenüber den Salzburger Nachrichten (SN) in der Ausgabe vom 19. Februar, dass selbst extreme Inkompetenz und grobe Fahrlässigkeit bei Beamten strafrechtlich irrelevant wären. Diese doch seltsam anmutende Aussage traf Lukas in Bezug auf den Finanzskandal in Salzburg.
Würde das bedeuten, dass Beamte, selbst dann wenn sie grob fahrlässig ihre Pflichten vernachlässigen und Schaden verursachen strafrechtlich nicht zur Rechenschaft gezogen werden können? Ich denke hier bspw. auch an den SWAP 4175, der Linz über eine halbe Milliarde Euro Schaden bringen könnte. (Hier war Lukas als Berater der Stadt Linz tätig.) Einfällt mir auch der Fall Dörfler 2009, wo lt. derstandard, 4.12.2009 die Staatsanwaltschaft das Verfahren mit der Begründung einstellte, dass dieser "über keine juristische Ausbildung verfüge und "die strafrechtliche Tragweite seiner Handlungen nicht einzuschätzen vermochte"".
Wenn andererseits bspw. ein Geschäftsführer einer GmbH selbst bei nachgewiesener Inkompetenz einer Insolvenzverschleppung beschuldigt wird, ist das sehr wohl strafrechtlich relevant. Extreme Inkompetenz und grobe Fahrlässigkeit schützen ihn keinesfalls vor strafrechtlicher Verfolgung.
Warum genießen Beamte und Politiker hier ein Sonderrecht? Sieht man davon ab, dass Politiker Gesetze beschließen und sie (no na ned) in der Regel nicht daran interessiert sind, sich selbst das Leben schwer zu machen, scheinen vor dem Gesetz doch nicht alle Menschen gleich zu sein.
Skandale wie in Salzburg oder Linz und der Umstand, dass Beamte einen Persilschein besitzen könnten, der sie selbst bei grob fahrlässigem Handeln strafrechtlich immunisiere, zerstören das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsprechung unseres Staates.
Sie müssen eingeloggt sein, um die Kommentare sehen zu können. Jetzt einloggen!