Amtsgeheimnis - Omertà auf Österreichisch
Österreich ist das einzige Land in Europa, das sich mit Zähnen und Klauen am Amtsgeheimnis festklammert. Das österreichische Amtsgeheimnis besteht seit 1925 und ist aktuell in Art. 20 Abs. 3 der Bundesverfassung festgeschrieben. Die Abschaffung des Amtsgeheimnisses hatten sich schon etliche Regierungen zumindest in ihren Koalitionsvereinbarungen vorgenommen - eher halbherzig, denn es besteht noch immer. Das Amtsgeheimnis ist die Brandmauer kommunaler und regionaler Verwaltung sowie auf Bundesebene und der jeweiligen politischen Kräfte, um gegenüber Bürger:innen das eigene Verhalten nicht rechtfertigen zu müssen und verschleiern zu können. Vielleicht besteht hierin auch ein Zusammenhang, warum Whistleblower in Österreich keinen besonderen Schutz genießen.
Das Amtsgeheimnis ist der Omerta der Mafia gar nicht so unähnlich. Auch hier geht es darum die Akteur:innen , ihre Strukturen, ihre dubiosen Machenschaften zu schützen. So weit, dass das Amtsgeheimnis auch kriminelle, zumindest rechtsmissbräuchliches Handeln schützen soll, will ich nicht gehen, das aber auch nicht grundsätzlich ausschließen.
Ohne Zweifel gibt es Vorgänge und Sachverhalte, die um der Staatsräson willen nicht öffentlich gemacht werden können. Aber das sind wohl nur sehr wenige. In diesen Fällen wird es auch nicht schwierig sein, in konkreten Fällen das Amtsgeheimnis im Sinne einer Geheimhaltungspflicht zu begründen und gegebenenfalls die Begründung einer gerichtlichen Prüfung zu unterziehen.
Aktuell sichtbar wird die Problematik beispielsweise am Fall Miklautz. Dieser hatte über unverhältnismäßig hohe Gehälter und Gagen im Magistrat der Stadt Klagenfurt berichtet. Dabei berief er sich auf interne Quellen (Whistleblower), da mit Verweis auf das Amtsgeheimnis eine offizielle Auskunft nicht möglich war. In Folge wurde gegen Miklautz wegen „Tatbeitrags zur Weitergabe von Amtsgeheimnissen” durch die Staatsanwaltschaft ermittelt. Sein Mobiltelefon und Laptop wurden beschlagnahmt, wohl in der Hoffnung auf diesem Weg diejenigen ausforschen zu können, die intern das Amtsgeheimis verletzt hatten, indem sie konkrete Informationen lieferten. Das hatte zu einem enormen Aufschrei der Presse wegen Verletzung des Pressegeheimnisses und des Quellenschutzes geführt. Nachfragen von Medien wurden beim Magistrat wiederum mit Verweis auf das Amtsgeheimnis abgewehrt. Eine Weisung des Justizministerium machte dem Treiben ein Ende.
Teaserbild: Still aus Gitterspiel, 1974 von Brigitte Hatz; Foto: Herbert Muck
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