eZustellung wird mit Jahresende 2019 für Unternehmen verpflichtend eingeführt. Ausgenommen sind nach §1b Absatz 4 E-GovG Unternehmen, die gesetzlich nicht zur Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet sind. Sie müssen aber Widerspruch einlegen. Da aber hakt es … mehr »