Seltsame Praktiken beim BMDW Unternehmensserviceportal
9 Kommentare, 1 webmention
Kommentar von: Alois Gurtner

Heute habe ich in der Zeitung der oö Wirtschaftskammer einen Bericht über die elektronische Zustellung gelesen. Die Information ist ja eher eine Werbung dafür. Was die Ausnahmen angeht hat man es bei der Berichterstattung nicht so genau genommen und wohl etwas geschludert. Da findet sich z.B . kein Hinweis auf einen erforderlichen Widerspruch, sofern man in die Ausnahme fällt. Und da ist auch zu lesen, dass nur die, die keine Umsatzsteuer abführen, davon betroffen sind. In Ihrem Beitrag und im zitierten Gesetz heißt es aber, wer dazu nicht verpflichtet ist. D.h. alle Unternehmen, die nicht in die Kleinunternehmerregelung votierten und obwohl sie unter der Umsatzsteuervoranmeldungsgrenze liegen dennoch freiwillig Umsatzsteuer abführen, sind auch zum Widerspruch berechtigt. Ich würde mir von meiner Kammer eigentlich erwarten, dass sie ordentlich, richtig und umfassend aufklärt. Was mich ärgert: Auf ganz österreichische Manier hat man darauf hingewiesen, dass dem Unternehmen, das sich daran nicht hält, eh nichts passieren wird (was ich nach dem Lesen dieses Berichts allerdings bezweifle).
Kommentar von: Franz Gruber

Danke für den Beitrag.
Was wirklich ärgerlich ist, auf der Webseite des Unternehmensserviceportals gibt es zwar ein Impressum, aber keine Mögichkeit zum Kontakt.
Womöglich muss man sich erst anmelden, um ein Konktaktformular zu finden oder eine Telefonnummer oder eine Servicenummer.
Was ist das für ein Service? Allein das spricht schon Bände.
Webmention von: www.npo-consulting.net

https://www.npo-consulting.net/blogs/notepad.php/widerspruch-zur-ezustellung
eZustellung wird mit Jahresende 2019 für Unternehmen verpflichtend eingeführt. Ausgenommen sind nach §1b Absatz 4 E-GovG Unternehmen, die gesetzlich nicht zur Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet sind. Sie müssen aber Widerspruch einlegen. Da aber hakt es …
Kommentar von: Dr. Conrad Lienhardt

Auch ich habe im Zusammenhang mit diesem Beitrag eine Anfrage an info@usp.gv.at geschickt, mit der Aufforderung, mir mitzuteilen, auf welcher Rechtsgrundlage meine personenbezogenen Daten vom Finanzamt zum BMDW / USP.gv übernommen wurden. Das ist nun eine Woche her. Bis auf die angeforderte, automatische Lesebestätigung habe ich vom Unternehmensserviceportal noch nichts gehört. Eine Erinnerung an eine ausstehende Antwort habe ich gestern verschickt. Nachdem die Nachfrage wiederum unbeantwortet blieb, habe ich am 2.8.2019 an das BMDW eine Auskunftsanforderung nach Artikel 15 DSGVO gestellt. Hier gibt es eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunft.
Kommentar von: Melanie Spur

Warum gibt es auf diesem Unternehmensserviceportal kein Forum oder zumindest eine Kommentarfunktion oder einen FAQ Bereich? Das ist, wie gehabt, one-to-may Kommunikation. Und da wollen mir die Betreiber weis machen, dass sie etwas von Service (auf der Höhe von 2019) oder Digitalier Kundenkommunikation (ebenfalls auf der Höhe von 2019) begriffen hätten. Das ist selbst für Old School mehr als bescheiden. Glaubwürdig geht anders. Letztlich wiehert hier nur wieder die Bürokratie.
Kommentar von: Peter Klimitsch

Nach der Zuschrift von vergangener Woche orderte ich mir einen Aktivierungscode für die Handysignatur. Heute kam dieser per RSA-Schreiben, also auf dem guten alten verlässlichen Postweg. Die Registrierung via A-Trust verlief ganz gut, nur im Bereich der Download-Option für Apps liegt der Hund begraben: Die App "Handy Signatur" lässt sich gar nicht downloaden, die Alternative "Digitales Amt" schon, dafür funktioniert danach der notwendige QR-Scanner nicht, um die App wirklich nutzbar zu machen! Ich solle es später neuerlich versuchen, dazu riet ein Kommunikationsfenster wieder und wieder. Immerhin mühte ich mich eine Viertelstunde damit herum. Liebe Leute im BMDW, man hat auch wirklich anderes zu tun, als sich zeitintensiv mit Supportinstrumenten zu beschäftigen, die im Sinn von Digitalisierung dienen und unterstützen statt einen behindern oder aufhalten sollten!
Kommentar von: Felix Baumüller

Grundsätzlich ist die Idee des Digitalen Amtes zu begrüßen. Die Art der Umsetzung halte ich ebenfalls für wieder einmal typisch holprig und unprofessionell. Im Vordergrund stehen wohl Kosteneinsparungen via Digitalisierung. Darüber hinaus hat sich Frau Schramböck eher keine Gedanken gemacht. Wohl auch weil die Leutchen einfach viel zu wenige Ahnung von Digitalisierung haben. Ich warte mal ab, wie sich die Sache entwickeln wird.
Kommentar von: Matthias Bruhns

Ganz so negativ sehe ich das Unternehmensserviceportal nicht. Ich gebe aber zu, dass es für viele unterm Strich nicht wirklich etwas bringen wird, Es gibt aber auch Unternehmen, für die das Digitale Amt durchaus Vorteile hat.
Davon abgesehen, pflichte ich Ihnen bei, dass die Herausgehensweise und die Umsetzung sehr zu wünschen übrig lassen. Das hat, wie Sie zurecht bemerken, weniger den Service-Gedanken im Hintergrund, als vielmehr den Verfügungscharakter.
Kommentar von: Brunner Franz

Unternehmensserviceportal - welcher Hohn. Als ich gestern dort anrufen wollte, hatte ich es nach einer Viertelstunde in der Warteschleife aufgegeben. Heute habe ich nach geschlagenen 18 Minuten jemanden erreicht, der mich bat, eine E-Mail an info(at)usp.gv.at zu schicken. Man würde das dann entsprechend weiterleiten. Das ist doch kein Service! Wenn mein Unternehmen so arbeiten würde, dann gäbe es das wohl nicht mehr lange.
Ich finde die Webseite unübersichtlich und im Look & Feel gehört es wohl eher nach 2010 als 2019. Da dominiert das übliche Politblabla. Gefunden habe ich keinen Hinweis auf Rechtsbehelfe oder wie ich als Kleinunternehmer widersprechen kann. Das wusste ich z.B. gar nicht. Das habe ich erst hier gelesen. Es ist nur ärgerlich
Kommentar von: Gundula Firmian

Ich hatte mich gestern so über diese Mitteilung des Ministeriums geärgert. Auch KollegenInnen im Coworking Space waren erbost über die Art und Weise. Auf Twitter fand ich vorhin dazu allerdings nur den Link auf diese Seite. Man hat mit dieser Aktion wohl absichtlich gewartet, bis Österreich im Urlaub ist. Ist ja nicht neu. Jedenfalls gratuliere ich Ihnen zu diesem Beitrag! Ich hoffe aber, dass auch andere Medien kritisch darüber berichten werden.