Kein Zweifel, der Klimawandel macht um Wegscheid keinen Bogen. So erfreulich milde Winter sind, so folgenreich können verstärkt auftretende Starkregenereignisse sein. Den Kopf in den Sand zu stecken oder die Verantwortung allein den Hausbesitzern zuzuschieben ist keine Lösung. Die Gemeinde ist gefordert, auch wenn das manchen Bürgermeister:innen und Gemeinderät:innen nicht gefallen mag. Die Bayerische Klimaanpassungsstrategie (BayKLAS) formulierte bereits 2016 unmissverständlich:  Den Kommunen kommt als Trägern der kommunalen Planungshoheit eine große Verantwortung für Planung und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel zu. (4.9, S. 38)

In Wegscheid häuften sich in den letzten Jahren Starkregenereignisse, die etwa einem stärkeren Gewitter entsprechen (20-35 l/m² in sechs Stunden). Es gab aber auch markante Starkregenereignisse im Sommer des Vorjahres (35-60 l/m² in sechs Stunden) und es ist nicht auszuschließen, dass es auch zu extremen Starkregen (>60 l/m² in sechs Stunden) kommen wird. 1

Nicht jeder Starkregen ist schon eine Naturkatastrophe und entsprechend lassen sich mittels effektiver Gefahren- und Risikoabwägung Vorkehrungen treffen, um Schäden so gering als möglich zu halten. Hier ist insbesondere neben Hauseigentümer*innen die Gemeinde Markt Wegscheid in der Pflicht. 

Erforderliche Analysen

Analysen zur Schadensgefährdung durch Starkregenereignisse

  • Gibt es eine Gefahrenanalyse für Wegscheid?
  • Sind potenzielle Risikobereiche identifiziert?
  • Gibt es eine Analyse der Bebauungsstruktur und Infrastruktur?
  • Gibt es eine Analyse des Entwässerungssystems?
  • Gibt es eine Analyse der Überlastung des Kanalsystems?
  • Ist die Bauleitplanung den veränderten Verhältnissen angepasst worden?

Ergebnis nach Rückfragen und Recherchen: Bezogen auf den Klimawandel und zur Abwehr von Starkregenereignisse gibt es in der Gemeinde Markt Wegscheid keine einschlägigen Analysen.Stand 2.März 2022

Analysen zum Krisenmanagement?

Gibt es für den Fall von extremen Starkregenereignissen oder heftigem Dauerregen

  • einen funktionierenden Krisenplan?
  • ein Früherkennungs- und Präventionsmanagement?
  • einen vereinbarten Krisenstab?
  • eine klare Strategie für die Krisenkommunikation?

Ergebnis nach Rückfragen und Recherchen: Die Gemeinde Markt Wegscheid teilt dazu lakonisch mit, dass eine enge Zusammenarbeit mit den Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Wegscheid gegeben sei. Mit anderen Worten, es darf begründet davon ausgegangen werden, dass für die Gemeinde selbst die angeführten Fragen wohl verneint werden müssen.

Wissen die Einwohner*innen

  • an wen sie sich akut um Hilfe wenden können, sofern Grund und Haus überschwemmt werden (24/7)?
  • ob sie in einem Risikobereich wohnen?
  • welche Präventionsmaßnahmen sie selbst zum Schutz ihrer Häuser treffen können und sollten?
  • wo sie sich informieren können? (Das Beste wäre wohl eine gut gemachte Webseite der Gemeinde; Bürgerservice)

Handlungsperspektiven

Regulierung über Bauleitplanung

  • Darstellung von Starkregenrisiken im Flächennutzungsplan
  • Darstellung von Starkregenrisiken im Bebauungsplan (siehe dazu §9 Abs. 5 Z 1 BauGB)

Auch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr weisen in Ihrer Arbeitshilfe Hochwasser- und Starkregenrisiken in der Bauleitplanung” auf Verpflichtungen der Gemeinden hin, dass Kommunen die Verantwortung nicht auf Betroffene abwälzen können:

Rechtliche Möglichkeiten im Bereich Bauleitplanung

Das BauGB räumt in §9 den Kommunen weitgehende Möglichkeiten ein, im Zuge des Bebauungsplans, bzw. einer Bebauungsplanänderung wirksame Vorgaben zu beschließen.

Für die Bebauungsplanänderung der FlNrn 437/2, 437/5, Ebenäcker, kämen beispielsweise in Betracht:

  •   §9 Abs. 1 Z 2a BauBG erlaubt vom Bauordnungsrecht abweichende Maße der Tiefe der Abstandsflächen
  •   Nach §9 Abs. 1 Z 14 BauBG können Flächen für die Abfall- und Abwasserbeseitigung, einschließlich der Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser, sowie für Ablagerungen vorgeschrieben werden (Regenwassermanagement)
  •   Nach §9 Abs. 1 Z 16 lit c BauBG können bei der Errichtung baulicher Anlagen bestimmte bauliche oder technische Maßnahmen festgesetzt werden, die der Vermeidung oder Verringerung von Hochwasserschäden einschließlich Schäden durch Starkregen dienen, sowie die Art dieser Maßnahmen
  •   Nach §9 Abs. 1 Z 16 lit d BauBG können die Flächen bestimmt werden, die auf einem Baugrundstück für die natürliche Versickerung von Wasser aus Niederschlägen freigehalten werden müssen, um insbesondere Hochwasserschäden, einschließlich Schäden durch Starkregen, vorzubeugen
  •   Nach §9 Abs. 1 Z 25 BauBG lässt sich eine Pflicht zur Begrünung von Dächern mit entsprechend effektiver Regenwasserretention vorschreiben.
  •   Für die konkrete Situation wären nach §9 Abs. 1 Z 26 auch Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern, soweit sie zur Herstellung des Straßenkörpers erforderlich sind, festzulegen.

Weitere mögliche und in Leitfäden empfohlene Maßnahmen

  • Fließwege freihalten
  • sachgerechte Positionierung der Straßeneinläufe und der straßenbegleitenden Rasenmulden (zB Gullys)
  • Einsatz leistungsstarker Einläufe
  • Hintereinanderreihung mehrerer Einläufe in Fließrichtung
  • Straßenentwässerung und sachgemäße oberflächige Wasserführung, was insbesondere auch nach Straßensanierungsarbeiten zu beachten wäre!
  • Bordsteine an gefährdeten Stellen erhöhen
  • wasserdurchlässige Befestigungen bzw. Entsiegelung von Flächen sicherstellen
  • eine Begrenzung der zulässigen Einleitwassermengen von Regen- und Oberflächenwasser in die Kanalisation (Zuflussdrosselung, Abflussverzögerung)
  • dezentraler Regenwasserrückhalt in  Mulden, Zisternen, Rigolen o. Ä. (mit Auslegung der Speichervolumina auf möglichst seltene Starkregenereignisse)
  • Schaffung von Notentlastungsstellen, über die das Wasser auf Freiflächen etc. abgeleitet wird
  • Rückhalteräume einplanen
  • Flutmulden anlegen
  • oder überflutungsgefährdete Bereich gänzlich von Bebauung freihalten
  • Anlage eines parallelen Straßengrabens mit Einlaufbauwerk, Geröllfang

Bürgerbeteiligung ist unumgänglich

Auf Bürgerbeteiligung als wesentlichen Aspekt im Bereich Prävention verweist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Referat II 5 – Baulicher Bevölkerungsschutz, Wassersicherstellung:

Was wird konkret zum Schutz der Einwohner unternommen?

Auf der Webseite der Gemeinde Markt Wegscheid findet man keinerlei Hinweise zu Starkregen, Gefährdungs- und Risikobewertung für Wegscheid, auch nicht für andere Ortsteile.Stand 13.2.2022 Es ist daher zunächst nicht festzustellen, ob sich Bürgermeister Lothar Venus, Markträte und Gemeindeverwaltung mit dem Thema entsprechend auseinandergesetzt haben, ob Analysen vorliegen und davon abgeleitete Handlungsstrategien.

Es ist nicht davon auszugehen, dass gar nichts passiert, immerhin wurden 2021 Teile der Kanalisation in Wegscheid erneuert, aber ob dahinter mittel- und langfristige Pläne auf Grundlage von Analysen stehen, das liegt im Dunkeln und darf durchaus bezweifelt werden. Als Grund- und Hausbesitzer in Wegscheid ist mir nichts dergleichen bekannt, ausgenommen ein Hinweis auf Eigensicherung und Verhalten nach einer Überschwemmung durch die Hauseigentümer (Gemeindebrief 2019/02).

Es darf bezweifelt werden, dass die Gemeinde Markt Wegscheid die Herausforderungen durch den Klimawandel effektiv im Blick hat.

Literatur und Leitfäden

Es gibt eine Reihe sehr hilfreicher Leitfäden zum kommunalen Management von Starkregenereignissen und Sturzfluten. Auch das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) wird im Sommer 2022 einen solchen Leitfaden veröffentlichen, ebenso eine Starkregen- Sturzfluten Gefährundskarte, aus der im Maßstab 1:16000 auch auf lokaler Ebene anhand von Geodaten Gefährdungsszenarien ersichtlichen werden - jedenfalls ein guter Einstieg für die Gemeinden, um ein Klimaanpassungskonzept zu beginnen.

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) (/Hrsg.) (2021): Instrumente zur Klimaanpassung vor Ort. Eine Arbeitshilfe für Kommunen in Bayern. URL Download der Arbeitshilfe: https://www.bestellen.bayern.de/shoplink/stmuv_klima_016.htm

Umweltbundesamt (/Hrsg.) (2022): Klimarisikoanalysen auf kommunaler Ebene. Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der ISO 14091. URL Download: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/2022_uba-fachbroschuere_kra_auf_kommunaler_ebene.pdf

Wassersensible Siedlungsentwicklung in Bayern – Empfehlungen für ein zukunftsfähiges und klimaangepasstes Regenwassermanagement in Bayern (2020), Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (Hrsg).

Schrader, Christoph (2022).oekom – Gesellschaft für ökologische Kommunikation mbH (Hg.): Über das Klima sprechen. Das Handbuch (online). URL=https://klimakommunikation.klimafakten.de/ (Abgerufen am 15.9.2022)

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (2015): Die unterschätzten Risiken „Starkregen“ und „Sturzfluten“. Ein Handbuch für Bürger und Kommunen. URL=https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/ExterneLinks/DE/Download/starkregen-publikation-kurzlink.html (Abgerufen am 16.5.2023)


  1. Regenmengen 15 bis 25 l/m² in 1 Stunde oder 20 bis 35 l/m² in 6 Stunden (Markante Wetterwarnung) Regenmengen >25 bis 40 l/m² in 1 Stunde oder 35 l/m² bis 60 l/m² in 6 Stunden (Unwetterwarnung) Regenmengen 40 l/m² in 1 Stunde oder 60 l/m² in 6 Stunden (Warnung vor extremem Unwetter) Quelle: https://www.dwd.de/DE/service/lexikon/begriffe/S/Starkregen.html (Abgerufen am 16.1.2022)  

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