Mit 25. Mai 2018 wird die EU Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) wirksam - ohne weitere Übergangsfristen. Gerade für österreichische Unternehmen und Organisationen bringt dieses für alle Mitgliedsländer der EU gleicherweise verbindliche Datenschutzgesetz zahlreiche Herausforderungen mit sich.
Waren in Österreich bislang das Datenschutzgesetz und vor allem Verstöße dagegen relativ moderat gehandhabt und geahndet worden, so sieht die DSGVO Strafen bis zu 20 Mio. Euro und bis zu 4 Prozent des weltweiten Konzernumsatzes vor. Das Risiko, als Unternehmen bei Verstößen gegen das DSGVO nicht nur empfindliche, sondern möglicherweise existenzbedrohende Strafen zu gewärtigen, ist hoch.
Daher ist es wichtig, dass sich Unternehmen und Organisationen, so sie noch nicht mit der Umsetzung begonnen haben, mit den Anforderungen der DSGVO auseinandersetzen und die entprechenden Änderungen und Anpassungen vornehmen.
Sind Sie von der DSGVO betroffen?
- Sofern in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Organisation personenbezogene Daten in Kunden- oder Mitarbeiterdatenbanken gespeichert werden,
- sofern Sie personenbezogene Daten in E-Mails, Messengers etc. nutzen (Adresse, Betreff, Inhalt, Anhänge),
- sofern Sie Fotos, Audiodateien etc. mit/ von/ über Personen speichern
- sind Sie unabhängig davon, ob diese Daten im EU Ausland gehostet werden oder nicht, von der DSGVO betroffen.