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Google im Dilemma von Kundenorientierung und Datenschutz
Wer dieser Tage einen von Googles Diensten aufgerufen hat wurde aufgefordert, sein Einverständnis zu den veränderten Datenschutzbedingungen zu erklären. Ab 1. März wird Google Nutzerdaten zwischen eigenen Diensten verknüpfen und dafür die rechtliche Grundlage schaffen, auch für die Programmierung weiterer dienstübergreifender Anwendungen.
Wenig seriös wirkt dabei, dass Google Nutzer nicht auffordert die Bestimmungen zu lesen und sich über Änderungen zu informieren bevor sie diesen zustimmen, sondern sie geradezu auffordert naiv und ungeprüft mittels Klick auf „Ok, alles klar” [vgl. Abb] das Einverständnis zu geben. Das hat schon ein Geschmäckle von „Bauernfängerei”.
Dabei ist Googles Umgang mit Datenschutz im Vergleich zu Facebook geradezu „vorbildhaft”. Es ist sicherlich eine Gratwanderung: Auf der einen Seite verlangen Dienste nach entsprechender Personalisierung und Vorhaltung von Daten, die auf das Verhalten von Nutzern so abgestimmt werden, dass sie bei diesen einen möglichst hohen und überzeugenden Nutzen stiften. Auf der anderen Seite will der Datenschutz diese Zusammenführung von personalisierten Daten zurecht einschränken, um den Einzelnen vor möglichem Missbrauch zu schützen. Dabei hat der Gesetzgeber auch den Schutz derjenigen im Auge, die zu naiv, zu gleichgültig oder schlicht überfordert sind, ihre eigenen Interessen zu wahren.
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