| « Wie nutzen Unternehmen Social Media? | Following the Crowd » |
Lexware und die versteckte Sollbruchstelle
Stellen Sie sich vor, Sie hätten vor vier Jahren eine Digitalkamera gekauft und seit dem Jahreswechsel könnten Sie damit keine neuen Fotos mehr machen - Kamera zu alt. Nicht dass Sie nun denken, die Kamera wäre aufgrund des Alters defekt geworden. Keineswegs. Der Hersteller ist nur der Meinung, dass dieses Produkt technologisch überholt sei und es höchst an der Zeit wäre, ein Nachfolgemodell zu kaufen. Sie hätten eine funktionstüchtige Kamera in Händen, die aufgrund einer Programmierung nicht mehr länger funktioniert. Sie können zwar die alten Fotos ansehen, aber keine neuen mehr machen. Beim Kauf der Kamera hat Sie niemand auf diese zeitliche Nutzungsbegrenzung hingewiesen.
Etwas vergleichbares leistet sich Haufe Lexware. Seit Jahresbeginn 2011 staunen nicht wenige Käufer z.B. von Lexware Buchhalter darüber, dass Sie kein neues Buchungsjahr mehr anlegen können, weil der Kauf der Software schon zu lange zurückliegt.
...
Zunächst blickt man ungläubig, staunt und weigert sich, das zu glauben. Dann surft man im Internet und stellt fest, dass man mit diesem Problem nicht alleine ist. Verärgerte Kunden drohen sogar mit Klagen. (♂, bzw. ♂)
In den Lizenzbedingungen wird zwar auf die Nutzungsdauer Bezug genommen, dabei jedoch darauf hingewiesen, dass dem Benutzer bei Vertragsbeginn die Dauer mitgeteilt wird, was de facto jedoch zu keiner Zeit geschah und damit nicht Gegenstand des Kaufvertrags war.
Mit anderen Worten: Sofern die Dauer nicht kommuniziert wurde, muss davon ausgegangen werden, dass der Händler von diesem Passus der Nutzungsdauerbergrenzung aus eigenem Ermessen keinen Gebrauch macht. Andernfalls gäbe es Grund zur Vermutung, dass Täuschung ein durchaus anzunehmendes Motiv dafür sein könnte.
Angeboten wurde ein kostenpflichtiger Aktualisierungsdienst mit „allen relevanten Gesetzesänderungen und neuen Verordnungen". Nachdem mit 2006 die österr. Version nicht mehr unterstützt wurde, sind zumindest für Österreicher diese Updates unnötig. Auch für viele deutsche Nutzer sind Anpassungen des Programms an gesetzliche Änderungen und Verordnungen mit geringem Aufwand selbst zu bewerkstelligen.
Halten wir fest, dass Haufe Lexware in den Nutzungsbedingungen zwar eine Begrenzung der Nutzungsdauer vorsieht, die verlangte Mitteilung der Nutzungsdauer der Software dem Kunden gegenüber jedoch nicht, wie in den Lizenzbedingungen vorgesehen, kommunizierte. Daher musste der Kunde davon ausgehen, dass er eine unbegrenzt lauffähige Software erstanden hat.
Wenn sich Kunden nun getäuscht fühlen und auf Erfüllung des Vertrags pochen, ist das mehr als nachvollziehbar. Wäre den Kunden beim Kauf mitgeteilt worden, dass Sie eine auf vier Jahre Nutzungsdauer begrenzte Software erstehen und sie diese nur dann darüber hinaus nutzen können, wenn jeweils neue Upgrades gekauft und die ServicePacks und Updates eingespielt werden, dann hätten viele wohl auf den Kauf verzichtet. Zumal das Upgraden nicht immer reibungslos funktioniert und neuere Versionen nicht reibungslos laufen. Auch hier zeigt ein Blick in die einschlägigen Foren bei Lexware, welche Hürden Upgrades darstellen.
Haufe Lexware hat wohl den Aspekt des „Access", wie er u.a. von Jeremy Riffkin in 
Access. Das Verschwinden des Eigentums, 2000 dargelegt wurde im Auge. Es wäre auch eine gute Dienstleistung, wenn die Umsetzung entsprechend gelungen wäre.
So bleibt im Grunde der schale Geschmack, dass Kunden über den Tisch gezogen wurden, dass auf Grund mehrjähriger Nutzung eine hohe Wechselschwelle aufgebaut und der Kunde damit veranlasst werden sollte, entsprechende Upgrades zu kaufen. Dass das ganze natürlich auch wettbewerbsrechtlich fragwürdig ist, sei am Rande erwähnt.
Erstaunlich ist, dass das Unternehmen die Kundenbeschwerden seit Jahren einfach ignoriert und an dieser zweifelhaften Geschäftspraxis festhält. Es wird also Zeit, dass sich Konsumentenschützer mit Haufe Lexware und den einschlägigen Produkten beschäftigen, so nicht gar Gerichte.
Eigentlich hätte ich es besser wissen müssen, denn dasselbe ist mir bereits einmal passiert, 2006. Damals versicherte man mir, dass das neue Produkt ganz einfach durch einen zusätzlichen Lizenzschlüssel entsperrt werden könnte. Nur aufgrund dieser Auskunft kaufte ich Buchhalter 2006. Nachdem das Produkt keinerlei Möglichkeiten bot, die zurückliegenden Buchungsjahre, Kontenpläne und Berichte zu importieren, musste ich aufwändige Anpassungen vornehmen, die mir zusätzliche Kosten verursachten. Selbstverständlich bin ich gezwungen, die alte Software mit den entsprechenden Daten funktionstüchtig zu verwahren, solange die Aufbewahrungsfrist besteht - immerhin noch zwei Jahre, bis 2012. Und nun soll das Ganze von vorne beginnen?
Ich hoffe immer noch, dass das Unternehmen bereit sein wird, einen entsprechenden Patch zur Verfügung zu stellen, der die Sperren aufhebt und einen kaufvertragskonformen Zustand wiederherstellt.
Nachtrag:
Lexware hat mir nach Anschreibung unter folgender Adresse «HSC_Servicesupport@hlsc.de» per Post eine CD mit Lexware Buchhalter 2007 für ein erforderliches Update zugeschickt. Im Begleitschreiben wurde darauf hingewiesen, dass die Seriennummer in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt werden würde. Leider erreichte mich dieses Schreiben nicht.
Ich wandte mich an Herrn Rückwardt von lex-blog.de. Mit seiner Unterstützung konnte ich das Update durchführen und den “Fit for 2011″ Patch einspielen.
Mittlerweile läuft mein Buchhaltungsprogramm wieder einwandfrei. Etwas lästige Anpassungen waren notwendig, da dieses Update die Österreichversion des Programms nicht unterstützt. So mussten die entspr. MwSt-Sätze und VSt-Sätze händisch nachgetragen werden.
Offen bleibt, ob sich das Fiasko nach dem kommenden Jahreswechsel 2011/12 wiederholen wird. Dazu konnte ich bislang keine verlässliche Auskunft erhalten. Sollte das der Fall sein, so wurde mir versichert, dann gäbe es keine entsprechende Lösungsmöglichkeit mehr, da das neue Programm des Lexware Buchhalter über eine gänzlich neue Architektur verfügen wird.
Ich habe zumindest ein Jahr Zeit, mich nach Alternativen umzusehen. Immerhin.
Der einzige LICHTBLICK in dieser Angelegenheit war die Begegnung mit Steve Rückwardt von lex-blog.de, bzw. tas-business.com. Sein Unternehmen - oftmals mit Lexware selbst verwechselt - ist Dienstleister für Lexware-Produkte. Von ihm habe ich prompte Unterstützung erhalten, nachdem ich auf seinem Blog mein Problem geschildert habe - und das, obwohl ich kein Kunde seines Unternehmens bin.
Seine Kundenorientierung ist außerordentlich. Ich bin nicht leicht zu begeistern, bin es in diesem Fall jedoch uneingeschränkt. Er verfolgt über Social Media Monitoring Diskussionen zu seinen Produkten, bringt sich prompt und unterstützend ein, und ist bemüht Lösungen anzubieten. Haufe-Lexware kann sich daran ein Beispiel nehmen, wie viele andere Unternehmen auch.
22 Kommentare
Du hast Recht, der Sachverhalt ist äusserst unschön. Soetwas sollte nicht passieren.
Nun arbeiten jedoch überall Menschen und so passieren eben auch Fehler. An einen mutwilligen Sachverhalt glaube ich jedoch nicht.
Dein Artikel ist meiner Ansicht nach etwas zu einseitig.
Denn bereits im November wurde für die Systemdatum-Meldung ein ServicePack bereitgestellt. Dies hatte ich dann Anfang Januar auch thematisiert:
Fehlermeldung: Das Systemdatum Ihres Rechners ist TT.MM.JJJJ. Diese Applikation ist nicht arbeitsfähig mit diesem Datum. Prüfen Sie ihr Systemdatum.
Leider stellt sich heraus, dass dieser Patch nur für Versionen bis Jahrgang 2007 funktioniert. Aber letzlich wurde auch hierfür ein Lösungsweg gefunden:
Lexware Fehlermeldung “Systemdatum” für Versionen älter als 2007 und warum Updates sinnvoll sind.
Für Anwender aus Österreich hilft dies insoweit nichts, da es keine Version 2007 für Österreich gibt und auch nicht geben wird.
Bei mir im Blog haben aber auch einige österreichische Anwender kommentiert und wollten schauen, inweit sie die Version 2007 auch für die Bedingungen in Österreich anpassen können.
Ich kann Deinen Ärger verstehen, jedoch kommt es in Deinem Artikel so rüber, wie wenn seitens Lexware überhaupt nichts passiert. Dies stimmt - wie ich oben belegt habe - definitiv nicht.
der Beitrag zielte in erster Linie darauf, dass Haufe Lexware genau weiß, dass nach vier Jahren die Software zentrale Funktionen verweigert und dies dem Kunden beim Kauf ganz einfach unterschlägt. Das ist die zentrale Kritik.
Es wäre ja nichts dagegen einzuwenden, wenn das klar mitgeteilt werden würde und auch, dass es notwendig ist, die Software kostenpflichtig jeweils upzugraden und notwendige Patches einzuspielen. Dann könnte sich der Kunde klar entscheiden. So aber muss er sich hintergangen fühlen.
Gravierend ist das für Nutzer der Österreich-Version. Wenn man so eine Version startet, dann sollte man das nicht einfach einstellen, sondern sich im Sinne einer guten Kundenorientierung darum kümmern, wie diesen Kunden geholfen werden kann.
Dass sich auch mit Version 2007 Probleme ergeben ist in diversen Beiträgen, auch auf Deinem Blog (lex-blog.de) nachzulesen.
Dazu muss ich sagen, dass ich es sehr schätze, wie Du Dich engagierst, obwohl Du kein Mitarbeiter von Haufe Lexware bist. Von Haufe Lexware warte ich schon seit eineinhalb Wochen auf eine Antwort auf mein Mail und das, obwohl mir bei der kostenpflichten Hotline eine zügige Beantwortung zugesagt wurde.
Ich denke, dass sich Haufe Lexware an Dir ein Beispiel nehmen sollte, um zu sehen, wie mit Kunden kommuniziert werden kann. Voraussetzung dafür ist natürlich, überhaupt mitzubekommen, was Kunden sagen, ist Interesse am Kunden und Kundenorientierung. Und das sehe ich nicht wirklich.
Dir also nochmals ein Kompliment für Dein Monitoring und Deine prompten Reaktionen, wenn via Twitter oder in Blogs zu Deinem Unternehmensgegenstand etwas geschrieben wird.
Der Beitrag wurde nicht irgendwo, sondern auf heise.de veröffentlicht (am 14.01.2009) - "Und ewig grüßt das Murmeltiert" fällt mir dazu nur ein.
Zitat: "LEXWAREs Mühlräder bestehen aus Sollbruchstellen bzw. Verfallsdaten, die den Anwender nötigen, einen überteuerten "Update-Service" in Anspruch zu nehmen. So ist es im Bereich Lohnbuchhaltung (aber auch teilweise unnötigerweise bei der Hauptbuchhaltung) üblich, dass am Stichtag X die Software keinen Monatswechsel mehr zulässt... auch nicht eigenverantwortlich, d.h. wenn der Anwender sich entschließt das Risiko von vermeintlich nicht berücksichtigten Gesetzesänderungen
selbst zu tragen. Das ist natürlich Absicht... nur so bleibt ein Käufer in absoluter Abhängigkeit von LEXWARE. Wer die Updates nicht zahlt, kann seine über Jahre bezahlte Software, von der man meinte, eine zeitlich unbegrenzte Nutzungslizenz erworben zu haben, wegwerfen, denn sie funktioniert einfach nicht mehr."
Der Hinweis ist nett gemeint, aber es handelt sich hierbei um einen Kommentar. Also nicht die heise.de-Redaktion hat dies verfasst sondern ein Forenmitglied. Dies sagt also nichts über die Qualität oder Tiefe des Inhaltes aus. Denn ob dieser auf heise.de oder wo auch immer veröffentlicht wäre - es ist die Sichtweise des Forenmitglieds.
In diesem Fall muss ich leider auch schlechte Recherche bemängeln. Beispiele?
Gerade die Lohnbuchhaltung verlangt die jährlichen Updates und dies veranlasst nicht Lexware sondern der Gesetzgeber. Die Programme sind zertifiziert und müssen entsprechend die aktuellen gesetzlichen Auflagen erfüllen. Dies dann auf die Eigenverantwortlichkeit des Anwenders abzulegen halte ich für eine denkbar schlechte Idee. Denn dann höre ich schon wieder die Anwender, welche sich lauthals und mit Drohungen äussern, wie denn Lexware zulassen kann, dass man mit falschen Daten die Löhne abrechnet und sendet.
Meine Sichtweise zu regelmässigen Updates habe ich bereits oben als Link angegeben. Die Kosten hierfür sind meiner Meinung nach gering. Die Aussage "überteuerter Update-Service" ist absolut übertrieben. Zudem gibt es keinen Update-Zwang bei Lexware. Und mal ernsthaft: eine Software für sensible Bereiche wie Buchhaltung oder Fakturierung nach 2-3 Jahren einmal abzudaten halte ich für sinnvoll und absolut bezahlbar.
Und die Aussage "Wer die Updates nicht zahlt, kann seine über Jahre bezahlte Software..." ist ja wohl ein Witz. Entweder hat man die Software regelmässig geupdatet und somit über Jahre bezahlt oder man bleibt bei Version X stehen, zahlt dann ja aber auch nichts mehr. Es widerspricht sich etwas, oder?
Auch kann man seine Software nicht wegschmeissen. Wie ich beim aktuellen Beispiel in meinem obigen Kommentar bereits erläutert habe, sind Lösungswege vorhanden. Man muss diese nur eben auch nutzen.
@GeroSteve weist zurecht darauf hin, dass der zitierte Beitrag kein redaktioneller Beitrag von heise.de ist, sondern ein Kommentar. Dennoch danke ich Dir für den Link.
@Steve
Ich habe mir den redaktionellen Beitrag durchgelesen, auf den sich der Kommentar bezog. Dieser titelt: „Anwender-Druck auf Lexware" und berichtet darüber, dass es 2009 sogar zu einem Aufruf für eine Protestaktion kam, an der sich 485 registrierte Programmbenutzer beteiligten.
Dabei ging es allerdings nicht um die „Sollbruchstelle" und die zeitlich begrenzten Funktionalitäten der Software, sondern um „[…]fehlerhafte, zum Teil datenzerstörende Updates […]". Datenzerstörende Updates bei einer Buchhaltungssoftware und einer Archivierungspflicht von 7 Jahren sind zweifelsohne mehr als bedenklich.
Ich bleibe dabei, dass der wohl auch rechtlich nächstliegendere Weg der wäre, durch einen Patch die Datumssperre aufzuheben.
Natürlich sind "datenzerstörende" Updates bedenklich, keine Frage. Fakt ist jedoch, dass man hier nicht pauschalieren kann. Würde es jeden Kunden betreffen, wäre die Zahl doch deutlich grösser wie 485. Nichtsdestotrotz darf soetwas nicht passieren.
Gänzlich ausschliessen kann man es jedoch nie, da Technik eben immer fehleranfällig sein wird. Das ist nicht schön, aber Tatsache. Und nicht jedes Problem kann man auf den Hersteller schieben genauso wie nicht jedes Problem der Anwender oder die Hardware verursacht. Manchmal sind Dinge komplexer wie sie von aussen wirken.
Den von Dir geforderten Patch gibt es - wie ich in meinem ersten Kommentar bereits erwähnt und verlinkt habe - bereits für Versionen bis Stand 2007 und für Anwender, welche ältere Versionen einsetzen lautet der Lösungsweg das Update auf Version 2007, welches - wie ich es beschrieben habe - kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.
Für Österreich gibt es keine aktuellen Versionen mehr und demzufolge kann hier auch keine bereitgestellt werden. Inwieweit die Version 2007 für Österreich anpassbar ist kann ich leider nicht beurteilen.
Da es keine aktuelle Österreich-Version gibt, empfehle ich Anwendern aus Österreich einen Programmwechsel, da ich persönlich der Meinung bin, dass man als Unternehmer langfristig denken sollte, und u.a. im Hinblick auf neue Betriebssysteme und gesetzliche Änderungen eine Version 2006 und älter dies nicht gewährleisten kann.
Die Archivierungspflicht wird vom dem Systemdatumfehler ja nicht beeinflusst.
Gerade im Hinblick auf gesetzliche Pflichten kann ich - aber dies ist meine eigene Sichtweise - nicht nachvollziehen, dass im Jahr 2011 Anwender mit Produkten von vor 5 Jahren oder teilweise noch älter arbeiten.
@Steve„[…]nicht nachvollziehen, dass im Jahr 2011 Anwender mit Produkten von vor 5 Jahren oder teilweise noch älter arbeiten […]"
Die "Doppelte Buchführung" hat sich im wesentlichen seit der Erfindung 1494 durch Luca Pacioli nicht geändert. Warum sollte für jemanden, der Lexware Buchhalter nur für die Buchführung benötigt dann ein Produkt, nur weil es fünf Jahre alt ist, nicht mehr zu nutzen sein - sofern es grundsätzlich lauffähig ist? Der Einnahmen Ausgaben Rechner hat ebenso wenig Probleme. Die Kernfunktionen werden ja nicht obsolet.
Die Daten aus der Doppik werden bei mir auf Excel ausgespielt und kommen dann zum Steuerberater.
Für die Umsatzsteuervoranmeldung können sämtliche Anpassungen im System selbst vorgenommen werden.
Klar, die Grundlagen haben sich nicht verändert. dies meinte ich ja auch gar nicht. ;)
Im oben erwähnten Artikel hatte ich es bereits erläutert - die Daten im Programm müssen bei Updates konvertiert werden um sie auf den jeweiligen aktuellen technischen Stand der neuen Version zu bringen. Wenn man nun zuuu lang kein Update macht, so kann dies eben zu Problemen führen. Ich weiss nicht, wie dies bei euch in Österreich geregelt ist, aber in deutschland müssen die Daten, welche elektronisch erfasst wurden auch über einen Zeitraum von 10 Jahren zum Zugriff auf elektronischem Wege bereitgehalten werden.
In der IT sind 10 Jahre ne Menge "Holz", so dass z.B. neue Betriebssystem, Änderungen am PC etc schon dazu führen können, dass man auch aus technischen Gründen ein Update benötigt. Und da kommt dann u.a. auch wieder die Konvertierungsproblematik in Spiel, wenn zu lang nicht geupdatet wurde.
Aktuell ist es z.B. so, dass auf eine neue Datenbanktechnik umgestellt wird, so ab 2012 Update nicht mehr ohne weiteres von Altversionen durchgeführt werden können.
Bei Lexware reden wir hier ja auch nicht von Unsummen die hierfür aufgewandt werden müssen. Beim buchhalter standard wären es gerade einmal 11,20 EUR netto bei jährlichem Updatezyklus. Updatet man alle zwei Jahre so halbiert sich diese Zahl nocheinmal. Dies ist sicherlich kein Betrag, über den man streiten muss, oder? :)
@ monika.krenIch kann Ihnen nur empfehlen, sich mich Steve Rückwardt von lex-blog.de in Verbindung zu setzen. Er ist sehr lösungsorientiert und - obwohl nicht Lexware - ein wirklich überzeugender Dienstleister zu Lexware Produkten.
Allerdings ist - und da gebe ich Ihnen Recht - nicht einzusehen, warum Kunden sich an Dritte wenden müssen, weil Lexware selbst offenbar große Probleme bei der Kundenorientierung hat.
Sollten Sie Klage eingereichen, wäre ich über den Fortgang interessiert. Ich befürchte nämlich, dass mir das im kommenden Jahr ebenfalls bevorstehen könnte. Denn ob die heurige Lösung kommendes Jahr noch funktionieren wird, bezweifle ich.
Um welches Produkt geht es bei Ihnen konkret? Die CDs der Zwischenupdates haben Sie erhalten und Ihnen fehlt lediglich der Installations-Key?
Prüfen Sie bitte alle Emails, welche Sie zu diesem Vorgang erhalten haben. Meist ist der Key in einer der Emails enthalten. Sofern dies doch nicht der Fall sein sollte, so kontaktieren Sie mich bitte direkt über Kontakt und teilen Sie mir die Vorgangsnummer (HSC...) mit. Ich will dann gern versuchen, Ihnen behilflich zu sein. :)
@Conrad: Vielen Dank für Deine lieben und lobenden Worte. :)
Haufe-Lexware hat mir heute nach interner Abklärung mit der Entwicklungsabteilung verbindlich mitgeteilt, dass es ab Version 2007 des Lexware Buchhalters keine Datumssperren mehr gibt. Eine gute Nachricht. Die Software selber funktioniert noch, aber eine Umsatzsteuer-Voranmeldung ist nicht mehr möglich und erfordert ein zwingendes Update der Lexware-Software. Das in den letzen 5 Jahren jedes Jahr notwendig gewesen. Dazu noch zu völlig überzogenen Update-Preisen. Ab 2011 hat sich das Unternehmen auch noch ein SQL-Update ausgedacht, das ebenfalls zwingend erforderlich ist, damit zukünftige Updates funktionieren. Kommt, aber noch besser, selbst die Daten-Übernahme aus alten Versionen soll nicht mehr funktionieren, wenn die neue SQL-Version nicht vorhanden ist.
Fazit: Lexware ist auf den ersten Blick vielleicht ein seriöses Unternehmen, die insgesamte Update-Politik geht eher in den Bereich eines Upzocker-Unternehmens. Und genau das ist dieses Unternehmen! Abzocken um jeden Preis und das pünktlich zum Jahreswechsel.
Andreas
Deine Aussage finde ich etwas einseitig betrachtet und inhaltlich auch nicht ganz richtig.
Das Produkt selbst erfüllt doch auch nach dem Jahreswechsel alle Grundfunktionalitäten. Wenn kein Update gewünscht ist, so kann Elster jederzeit mit dem Elster-Formular vom Finanzamt übermittelt werden. Das externe Formular gibt es unter elster.de kostenfrei zum Download.
Die Finanzbehörden ändern jedes Jahr Formulare und auch die Elsterschnittstelle erfährt Änderungen. Was spricht dagegen, dass Lexware diesen Aufwand für Änderungen nur Kunden gewährt, die die aktuelle Version nutzen?
Ich finde es immer ziemlich einfach, auf Lexware (oder auch andere Software-Hersteller) herumzuhacken. In dem Bereich der Finanzsoftware spielt aber auch der Gesetzgeber keine unentscheidende Rolle.
Das "SQL-Update" hat sich Lexware nicht "ausgedacht". Die bisherige Betrieve-Datenbank in den standard- und plus-Produkten (und nur diese sind betroffen) ist einfach schon etwas in die Jahre gekommen. Dass ein Software-Hersteller hier etwas mit der Zeit geht kann man ihm sicherlich nicht als Vorwurf machen. Aber trotz dessen zwingt niemand Kunden zum Update. Es wird lediglich der Hinweis gegeben, dass ohne ein Update zu einem späteren Zeitpunkt keine automatische Übernahme der Daten garantiert werden kann. Eine vollkommen faire Situation, mAn und auch durchaus übliche Praxis.
Das Lexware den Anspruch hat, seine Produkte zu verkaufen kann man sicherlich nicht als Vorwurf bringen. Lexware ist ein Unternehmen und allein schon aus diesem Grund an Gewinn interessiert, wie jedes andere Unternehmen auch. Klar, es ist nicht alles perfekt, aber auch da wird man wohl kein Unternehmen finden, wo alles 100% passt. Unseriös kann man Lexware aber sicher nicht nennen. Die Updates sind in jedem Fall freiwillig und Kunden werden nicht gezwungen. Jeder Kunde kann frei entscheiden. Produkte der lohn+gehalt Reihe bilden hier eine Ausnahme, was aber den gesetzlichen Grundlagen geschuldet ist. Von Abzocke kann ich nichts erkennen.
Dass die Update-Preise überzogen sind kann ich nicht teilen. Lexware ist nicht als Anbieter mit hohen Preise bekannt - vielmehr liegen sie im unteren/mittleren Bereich der Preisklassen.
Dass die Update zum Jahreswechsel kommen ist auch bestimmt nicht die Idee von Lexware. Auch hier darf man den Zeigefinger gern mal Richtung Gesetzgeber richten.
Also der Kern dieser Kommentare war, dass Lexware Software begrenzt und es nicht ersichtlich ist beim Kauf. Rechtlich halte ich es sehr bedenktlich!
Die Umsatzsteuermeldung aus Lexware heraus wird auch in der aktuellen Version wieder angepriesen. Es gibt keinerlei Hinweise auf eine Beschränkung!
Damit ist auch die Updatepolitik eine reine Abzocke! Warum? Wenn ich die Funktionalitäten, mit denen geworben wird, weiterhin nutzen möchte, muss ich jedes Jahr ein Update kaufen.
Das ist für mich ein sehr bedenkliches Vorgehen. Man kauft eine Ware und die Einschränkungen werden dann erst nach und nach ersichtlich. Ich habe mir Buchhalter Plus 2011 gekauft wegen einiger Zusatzfunktionalitäten und jetzt werden die Stück für Stück abgebaut, ohne dass ich es vorher wusste. Alternative: Ich kaufe jedes Jahr ein Update, um die versprochenen Funktionen auch nutzen zu können.
Das ist Abzocke pur!
Hier werden zwei Dinge miteinander vermischt, welche mAn nichts miteinander zu tun haben.
1) Das von Conrad im obigen Artikel beschriebene Thema befasst sich mit einer grundlegenden Einschränkung des Programms ab Jahr 2011. Dies wurde hervorgerufen durch einen Bug, welcher bereits im November 2010 bekanntgegeben wurde und ein entsprechendes Service-Pack online verfügbar war. Entsprechende Artikel von mir zu diesem Thema sind oben in den Comments verlinkt.
2) Die von Dir angesprochenen Einschränkungen ab März des Folgejahres hinsichtlich der Elster-Schnittstelle sind den Änderungen seitens dem Finanzamt geschuldet.
Wie Du sicherlich weisst, ändern sich jedes Jahr u.a. die Formulare bzgl. Umsatzsteuer. Auch bei der Schnittstelle zur elektronischen Steueranmeldung gibt es Änderungen. Das denkt sich doch nicht Lexware aus. Diese Änderungen werden von den Finanzbehörden beschlossen. Warum sollte Lexware denn hier über Jahre die erforderlichen Änderungen auch an Anwender freigeben/supporten, welche nicht bereit sind, die Arbeit an den Produkten über einen Kauf selbiger zu finanzieren?
Ich kenne nicht jeden Softwarehersteller, aber es würde mich sehr wundern, wenn es einen gibt, der derartige Aktualisierungen kostenfrei an seine Anwender freigibt.
In diesem Zusammenhang bitte auch einmal Preis/Leistung berücksichtigen. Lexware zählt zu den günstigen Produkten am Markt und bietet dafür recht viel Leistung. Um es an Deinem Beispiel mal konkret zu machen: wir sprechen hier (auf den Monat heruntergerechnet) über 11,90 EUR netto. Nicht einmal 12 EUR/Monat um seine Buchhaltung aktuell zu haben. Ich weiss, dass Preisverständnis jeweils subjektiv ist, ich persönlich empfinde es als durchaus bezahlbar und sein Geld wert.
Du bist nun nicht bereit, jährlich die Updates zu beziehen. Ok. Niemand zwingt Dich dazu. Du hast die Möglichkeit, die Werte aus dem Programm, welche auch weiterhin bereitgestellt werden, in das ElsterFormular des Finanzamtes einzutragen und darüber zu übermitteln. Das Formular/Programm ist, wie bereits erwähnt kostenfrei.
Was Deine Kritik, diese Einschränkung sei bei Kauf nicht bekannt betrifft: dies ist nicht korrekt. Auf den Produkten steht "Umsatzsteuer-Voranmeldung 2012" - also immer mit der Jahreszahl, sofern es Einschränkungen gibt.
Was hat dies nun bitte mit Abzocke zu tun?
Ich weiss nicht, was Du beruflich machst, aber Du wirst sicherlich nicht kostenfrei arbeiten. Warum sollte es ein Wirtschaftsunternehmen tun? Das Programm selbst arbeitet uneingeschränkt in seinen Grundfunktionen. Für alles andere ist angegeben, dass die Formulare sowie Elster nur für das jeweils angegebene Jahr gelten.
Vielleicht hast Du diese Angaben übersehen. Das kann passieren. Bitte dann aber mit Vorwürfen und Anschuldigungen etwas zurückhaltener sein.
habe mir zum ende des Jahres 2011 die Software
"Quick-Immobilie" bestellt und auch bezahlt.
Bis Heute habe ich noch keinen "Code" bekommen.
Auf E-Mails wird garnicht reagiert. Ware Bezahlt
und ohne einen Nutzen davon zu haben!
Muss über eine teure 0180 nr. den Code geben lassen. Doppelte Abzocke.
Das ist wohl deren Gäschäftspraktik. Traurig, und das hier in Deutschland.
Der Schlag soll Sie treffen!
Mit der Quick-Reihe bin ich nicht so vertraut. Aber kannst Du den Code nicht evtl. über das Online-Kundenkonto anfordern?
Wenn nicht, will ich gern versuchen Dir behilflich zu sein. Nimm hierzu bei Interesse bitte über http://lex-blog.de/kontakt Kontakt zu mir auf.
Der Code sollte Dir in den nächsten Tagen zugehen. Habe den Sachverhalt anhand Deiner Kontaktdaten im Impressum weitergegeben.
Hoffe, das war in Deinem Sinne. ;)
es ist schon verwünderlich, habe den Code tatsächlich erhalten. Und er funktioniert sogar!
Hut ab Steve, vielen Dank!!
Matthias
ich wollte wie beschrieben die CD mit Lexware Buchhalter 2007 zum Update über «HSC_Servicesupport@hlsc.de» anfordern.
Leider gibt es die E-Mailadresse nicht mehr.
Übrer den Telefonserve wollte Haufe 119 € für das Update. Hallo?
Wer hat für dieses Update bazahlt?
diese E-Mail Adresse ist nur für bestehende Support-Tickets funktional.
Was die Hotline gesagt hat kann ich jetzt nicht beurteilen, evtl. hat man Dich falsch verstanden und meinte das aktuelle Update.
Wenn Du mich unter http://lex-blog.de/kontakt anschreibst können wir gern schauen, wie wir den Sachverhalt klären. :)





