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Social Media Engagement ist kein Allheilmittel

Permalink 23.04.13 10:31, von Conrad Lienhardt, Kategorien: Marketing 2.0, Social Media Marketing , Schlagworte: evaluation, kundenorientierung, kundenwert, kundenzufriedenheit, strategie

Nicht wenige Unternehmen erwarten sich zu viel von ihrem Engagement in Sozialen Netzwerken. Kein Wunder: Der Hype der letzten Jahre vermittelte geradezu den Eindruck, dass die Nutzung  Sozialer Medien und eine ansprechende Präsenz auf Facebook den Absatz von Produkten und Dienstleistungen geradezu explodieren lassen könnten. Angetrieben von Agenturen investierten nicht wenige Unternehmen sehr viel Geld in die vermeintlich „kostenlosen” Kanäle. Eine strikte Evaluation dieses Engagements unter kaufmännischer Rücksicht ist immer noch die Ausnahme.

Zwischen Ernüchterung und Enttäuschung

Unbestritten; es ist schwierig weiche Faktoren zuverlässig so zu evaluieren, dass messbare Größen mit entsprechender Aussagekraft verlässlich dargestellt werden können. Dennoch sollte sich allmählich eine nüchterne Betrachtung nach aller anfänglichen Euphorie durchsetzen.

Einige vorausschauende Unternehmen haben schon vor einiger Zeit begonnen, Ihr Engagement im Social Web zu bilanzieren. Eine kritische Betrachtung der  Chancen und Risiken der neuen Technologien und der veränderten Kommunikationskulturen erfolgt dabei mit einem realistischen Blick auf deren erwartbaren Beitrag zum Erreichen der Unternehmensziele.

Andere haben sich enttäuscht weitgehend zurückgenommen und nun wirken deren Auftritte bei Facebook, Twitter, Pinterest usf. wie verlassene, zumindest unattraktiv gewordene  Spielwiesen. Diese Unternehmen lassen außer Acht, wie sehr so ein Eindruck das Image beschädigen kann.

Spätzünder, die sog. late adopters, wiederum scheinen den Trend der letzten Jahre gerade erst zu entdecken, oder trauen sich jetzt erst auf den fahrenden Zug aufzuspringen.  Eine klassische Entwicklung.

Gefragt: Evaluierung des Social Media Engagements

Letztlich geht es nicht darum, die Unternehmensziele mittels Sozialer Medien und entsprechendem Engagement im Sozialen Web zu erreichen, sondern darum, die Unternehmensziele zu erreichen und dafür die geeigneten Instrumente und Kanäle zu finden, u.a. auch jene des Sozialen Webs.  Ein Tunnelblick ist dabei wenig hilfreich.

Es gibt vielfach Strategiedefizite beim Einsatz von Sozialen Medien. Damit meine ich nicht Strategien, wie Soziale Medien erfolgreich eingesetzt werden können, sondern Strategien, die darüber etwas aussagen können, was ein Unternehmen braucht, um seine Ziele zu erreichen.

Ist das Unternehmen im Sozialen Web engagiert, weil sich bestimmte Soziale Medien und Netzwerke beispielsweise als Servicekanäle oder zur Markenführung eignen und bestehende Instrumente ergänzen? Werden Sie genutzt, um innovative Potentiale von Konsumenten und Fans einzubinden? Oder geht es vorrangig darum, einen Trend nicht zu verschlafen und dies zu zeigen?

Am Ende des Tages ist die Frage zu beantworten: Haben wir mit unserem Engagement auf Facebook, Google Plus, Twitter & Co wertvolle Kunden gewinnen oder Kundenzufriedenheit steigern können? Leisten diese einen Beitrag zur Kundenwertsteigerung? Verstärken die Präsenz und das Engagement im Sozialen Web die Imagewahrnehmung des Unternehmens und damit die Markenbindung? Ist der Einsatz von Ressourcen abgestimmt mit anderen Instrumenten im Marketing und ist der Ressourcenaufwand optimiert? …

Erfolgreich ist, wer sich solche Fragen stellt und dann den Einsatz der Instrumente entsprechend wählt und dimensioniert.

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Mark Zuckerbergs neue Begehrlichkeit: Politische Einflussnahme

Permalink 18.04.13 16:10, von Conrad Lienhardt, Kategorien: Random, Medien , Schlagworte: facebook, lobbying

Mit seinem Artikel in der Wahington Post vom 10 April hat Mark Zuckerberg Hellhörige und aufmerksame Beobachter der Szene aufgeschreckt: Vordergründig geht es darum, Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen, um die Einwanderungsbestimmungen zu lockern. Selbst im Silicon Valley sind qualifizierte Mitarbeiterinnen im Technologiesektor nachgefragt: Es herrscht hier, wie auch andernorts, Fachkräftemangel.

Um dagegen anzugehen hat Zuckerberg FWD.us ins Leben gerufen. „Join the tech community in passing immigration reform” ist da zu lesen. Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass Unternehmer der so einflussreichen IT-Branche politische Verantwortung übernehmen. Immerhin firmieren prominente Persönlichkeiten der Branche als Gründer, „ein Who-is-who der Gründerwelt” des Valley, wie die Süddeutsche Zeitung meint. Wenn dadurch ein politischer Diskurs vorangebracht wird, ist das zu begrüßen.

Allerdings hat Mark Zuckerberg in der Vergangenheit bewiesen, dass es ratsam ist, ihm mit großer Vorsicht zu begegnen. Als „homo politicus” war es bislang völlig unverdächtig. Statt dessen hat er sich ausgezeichnet durch konsequente und rücksichtslose Durchsetzung eigener Interessen. Wie oft hatte er nicht versucht, durch änderung der AGBs die Rechte der Mitglieder von Facebook auszuhölen, hat Persönlichkeitsrechte konsequent ignoriert und ist immer nur soweit zu Kompromissen bereit gewesen, als absehbar war, dass er gerichtlich dazu gewungen werden könnte. Der Börsengang und die dubiosen Vorgänge in diesem Zusammenhang sind sicherlich noch vielen in Erinnerung.

Mir ist nicht ganz wohl bei der Vorstellung, dass jemand mit dieser egomanen Veranlagung Appetit darauf bekommt, das Gewicht seines Unternehmens zu nutzen, um politischen Einfluss zu nehmen - vorrangig zum eigenen Nutzen und dem der bislang sehr enttäuschten Aktionäre Facebooks.

Es wäre aber naiv anzunehmen, dass Zuckerberg erst jetzt, mit FWD.us begönne, politischen Einfluss auzuüben. Das geschieht seit Jahren und nicht nur in den USA. So versucht Facebook schon länger Einfluss auf die europäische Datenschutzrichtline zu nehmen und Druck auszuüben.

Ich habe Bedenken, dass es Zuckerberg in erster Linie um das Wohl des Staates und seiner Bürger geht. Er hat bislang immer gezeigt, dass er sich selbst der nächste ist. In meinen Augen ist Zuckerberg der falsche Proponent der IT Branche, um diese in ihre politische Verantwortung zu führen.

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Erinnern und Vergessen — Digitale Speicher sind keine Erinnerungsräume

Permalink 18.04.13 15:11, von Conrad Lienhardt, Kategorien: Gedankensplitter , Schlagworte: , ,

Etwas auf Abruf gespeichert haben ist eines, aber nicht dasselbe wie Erinnern. Selbst der Vorgang, digital Gespeichertes abzurufen, sich ins Gedächtnis zu rufen, würde ich nur mit einigem Zögern als „erinnern” bezeichnen.

Analog stellt sich die Frage, ob digitale Inhalte, die das World Wide Web über kurze oder lange Zeiträume verfügbar hält, vergessen werden können.  Dass Inhalte verloren gehen können, nicht mehr verfügbar sind, gelöscht oder verlegt wurden beweisen die zahllosen  „404 - Not found” Meldungen (vgl „404 - Nicht gefunden heißt oftmals nur: Kein Zugriff möglich”). Ist das aber schon vergessen?

Wie verhält sich das bei analogem Speichern?

Mir fällt es abseits der digitalen Welten ebenso schwer von Erinnern zu sprechen, wenn nur Daten und Informationen aus Büchern und anderen analogen Speichern abgerufen werden. Zum Erinnern braucht es mehr. Selbstverständlich braucht es dazu auch gespeicherter und abrufbarer Informationen und Daten, aber diese allein reichen eben nicht aus. Im Jargon würde ich das mit  “notwendig,  aber nicht hinreichend” umschreiben.

Wenn ich mir Daten zum Anschlag auf das World Trade Center am 11. September 2001 ab- und ins Gedächtnis rufe ist das noch nicht zwangsläufig erinnern. Da das Ereignis in meinem Leben verankert ist,  gerät, wenn ich dies tue, meine Biographie in Resonanz. Das ist dann Erinnern. Ähnlich verhält es sich bspw. mit dem „Erinnern” an die nationalsozialistischen Gräuel im KZ Auschwitz. Ich kann alles, was ich darüber gelesen und gelernt habe ins Gedächtnis rufen, kann digitale Bild und Forschungsarchive befragen usf.  Erinnern ist das – bei aller Betroffenheit – noch nicht. Das Geschehen liegt außerhalb meines Erinnerungsraumes. Dennoch kann es durch Begegnungen mit Zeitzeugen gelingen, einen Resonanzraum zu erzeugen, der “erinnern” möglich macht.

Ein Thema, das es lohnt, dass ich weiter darüber nachdenke.

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Fundraising - Denkblockaden lösen

Permalink 18.03.13 11:04, von Conrad Lienhardt, Kategorien: Gedankensplitter , Schlagworte: , ,

This TED Talk is really worth watching!

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Forschungsfrage bei Hausarbeiten, Bachelor- und Masterarbeiten?

Permalink 14.03.13 16:01, von Conrad Lienhardt, Kategorien: dies & das , Schlagworte: forschung, wissenschaftliches arbeiten

Eines der in Österreich weit verbreiteten Bücher zur Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten stammt von Karmasin und Ribing. Das schmale, mittlerweile in 7. Auflage erschienene Bändchen fasst wesentliche Aspekte überschaubar, nachvollziehbar und einfach zusammen und eignet sich damit grundsätzlich gut als Handreichung.

Was mich allerdings immer wieder verwundert ist der m.E. unzutreffende Gebrauch des Terminus „Forschungsfrage”. Per Definitionem geht es weder bei Bachelor- noch Masterarbeiten und schon gar nicht bei Hausarbeiten um „Forschung”. Von Forschung kann im Rahmen wissenschaftlicher Ausbildung erst in einer Dissertation gesprochen werden. Zuvor geht es um die Entwicklung bestimmter Fertigkeiten: angefangen vom Beherrschen des Handwerks wissenschaftlichen Zitierens und Bibliographierens, dem Wissen um einen entsprechenden formalen Aufbau einer wissenschaftlichen Arbeit bis hin zu einem angemessen sprachlich präzisen Ausdruck und logischer Argumentation. Insbesondere soll die Fähigkeit herausgefordert werden, sich zu einem Thema einen Überblick über den aktuellen Stand wissenschaftlicher Auseinandersetzung in der Literatur zu verschaffen und unterschiedliche Ansätze zu diskutieren (Literaturdiskussion). Eingeübt gehört ebenso, zwischen Präsumtion, Hypothese, These, Beweis, etc. zu unterscheiden und zu wissen, welche methodischen Konsequenzen sich daraus jeweils ableiten.

Es hört sich zwar gut an, wenn eine fünfseitige Seminararbeit  zu einem Allerweltsthema oder eine dreißigseitige Bachelorarbeit als Forschungsarbeit tituliert werden, aber es bleibt letztlich unangemessen und unzutreffend. Studierenden wird damit ein falsches Bild von Forschung vermittelt.

Natürlich kommt es vor, dass im Rahmen von Masterarbeiten auch Forschung betrieben wird und neue Ergebnisse den wissenschaftlichen Diskurs bereichern - das ist jedoch nicht die Zielsetzung solcher Arbeitsformate. Es geht hier in erster Linie um die Fähigkeit der Verfasser, wissenschaftlich selbständig zu arbeiten, nicht um einen vollgültigen Forschungsbeitrag.

Ich appelliere, die Anforderungen nüchtern zu benennen und auf unangemessene Übertreibungen, seien sie auch noch so charmant und gut gemeint, zu verzichten.

Vielleicht gelingt es Karmasin und Ribing in einer nächsten Auflage, sich wissenschaftlich Aufrichtiger mit dem Begriff „Forschungsfrage” auseinanderzusetzen.

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Hürden über Hürden in einem quasi liberalisierten europäischen Markt

Permalink 01.03.13 13:42, von Conrad Lienhardt, Kategorien: e-commerce, Random , Schlagworte: banken, europäischer binnenmarkt, flexibilisierung, sepa

Es fühlt sich an wie eine Zeitreise in die Vergangenheit. Österreichische Unternehmen haben mit dem liberalisierten europäischen Markt doch mehr Probleme, als zu erwarten wäre. Sie können oder wollen beispielsweise bei deutschen oder anderen europäischen Banken keine Bankeinziehung (Lastschriftverfahren) einrichten .

Vorgeschichte

Nachdem meine Hausbank die fixen Bankgebühren (Kontoführung, Bankomatkarte, Kreditkarte) um 30% erhöht hat und meine jährlichen Bankgebühren damit auf über 120 EUR ansteigen sollten, habe ich mich entschlossen das Bankinstitut zu wechseln.

Nach eingehender Recherche habe ich mich schließlich für eine in Deutschland ansässige Online-Bank mit besten Referenzen entschieden. Hier bekomme ich alle Leistungen meiner bisherigen Bank kostenlos angeboten. Dazu bietet die Bank eine Verzinsung für tagesfällige Einlagen in Höhe von 1,3 Prozent. Für einen wirtschaftlich denkenden  Menschen war damit die Entscheidung gefallen.

Die Kontoeröffnung hat bestens geklappt. Die Kontoauflösung meines Privatkontos bei meiner Hausbank, bei der mein Geschäftskonto bestehen bleibt, war ebenfalls problemlos.

Die Ernüchterung

Probleme gab es erst, als die bestehenden Einzugsermächtigungen abgeändert und auf die deutsche Bank übertragen werden sollten.

Bei der Uniqa war das kein Problem, dafür bei anderen Unternehmen, wie bpsw. meinem Energieversorger und meinen Mobilfunkbetreibern. Hier sah die Sache anders aus: Ein Einziehungsauftrag für eine deutsche Bank sein nicht möglich. Man könnte auf Zusendung von Erlagscheinen umstellen, diese seien aber kostenpflichtig. Bei einem Mobilfunkbetreiber zahle ich 15 EUR mtl. Gebühren und nun müsste ich zusätzlich 2,60 Euro Erlagscheingebühr bezahlen. Ähnlich bei meinem anderen Mobilfunkbetreiber und meinem Energieanbieter. Unterm Strich würden durch Erlagscheinvergebührung mehr Kosten entstehen, als durch den Wechsel der Bank einsparen werden könnten. Grotesk.

Das Erstaunen

Ich wandte mich an die Arbeiterkammer Österreich. Dort war das Erstaunen groß. Meine Annahme, dass die Software der Unternehmen möglicherweise nicht in der Lage wäre, IBAN und BIC zu verarbeiten, zerstreute man. Ab Februar 2014 sei der gesamte auch inländische Zahlungsverkehr mittels IBAN und BIC abzuwickeln und es sei nicht davon auszugehen, dass sich die Unternehmen darauf noch nicht eingerichtet hätten.

Der Zahlungsverkehr innerhalb der EU ist, SEPA sei Dank, mittlerweile dem inländische Zahlungsverkehr gleichgestellt: kostenlos und mit vergleichbarer Transaktionsdauer. Die Unternehmen, würden den Unterschied, ob nun von einer deutschen oder österreichischen Bank Rechnungsbeträge eingezogen würden, nicht bemerken. SEPA sollten in einer exportorientierten Wirtschaft wie der österreichischen bei Unternehmen allgemein bekannt sein, zumal diese selbst Ihre Zahlungen innerhalb der EU via SEPA abwickeln. Warum also sollte es gegenüber Kunden ein Problem geben?

Entsprechend klar war die Auskunft der AK:  die Weigerung eines Unternehmens die angebotene Einziehungsermächtigung nicht zu nutzen und stattdessen Erlagscheine zuzuschicken ist eine Entscheidung, die das Unternehmen für sich trifft und letztlich ihren Kunden nicht anlasten dürfe. Mit anderen Worten, wenn sich Unternehmen dafür entscheiden, einen Zahlungsvorgang umständlich und aufwändig zu gestalten, obwohl es dazu eine angebotene und zulässige Alternative gibt, dann haben die Unternehmen die Kosten dafür selbst zu tragen.

Eine langwierige Klärung

Ich hoffe natürlich, dass die Unternehmen einsichtig genug sind, sich einem seit längerem flexibilisierten europäischen Markt anzupassen und die Vorteile auch im Sinne der Kundeninteressen wahrzunehmen. Sollten sie auf „wir machen das so, wie wir das immer schon gehandhabt haben” bestehen, dann will sich die Arbeiterkammer dieser Sache annehmen. Letztlich werde ich für diesen Fall auch überlegen müssen, meine Verträge mit diesen Unternehmen zu kündigen und im Zusammenhang mit einem Bankwechsel auch etliche Anbieterwechsel vorzunehmen. Auch wenn es jetzt noch nicht so aussieht denke ich doch, dass andere Unternehmen hier einen Wettbewerbsvorteil erkennen und das anbieten, was nach EU Richtlinie problemlos möglich sein sollte.

Bislang habe ich einen Nachmittag und den darauf folgenden Vormittag mit Telefonaten, E-Mails, Recherche, Briefen etc. pp. aufgewandt. Das ist sicherlich nicht im Sinne eines wettbewerbsorientierten einfachen Anbieterwechsels, wie ihn die EU Wettbewerbskommission im Sinn hat. Unzweifelhaft wird hier der Wechsel zu ausländischen, aber EU Bankinstituten so sehr erschwert, dass Österreicher davon bislang so gut wie keinen Gebrauch machten. Nun fragt sich, ob es hier eine Absprache gibt. Immerhin können Banken so Gebühren verlangen, die, verglichen mit anderen europäischen Banken, vor allem Online-Banken, nur als kundenfeindlich bezeichnet werden können.

Aktualisierung: Auf  Erlagscheingebühren wurde letztlich verzichtet.


Lesetipp: 42he Blog

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E2.0 - Die wirkliche Herausforderung liegt nicht in den Anwendungen

Permalink 29.01.13 15:08, von Conrad Lienhardt, Kategorien: Web 2.0, Enterprise 2.0 , Schlagworte: corporate social media, enterprise 2.0, web 2.0

Soziale Medien, seien es Twitter, Facebook, GooglePlus, YouTube etc. sind technisch relativ schnell handzuhaben. Selbst dort, wo ein Einschulungen sinnvoll sind, werden diese in den meisten Fällen für die MitarbeiterInnen keine großen Herausforderungen darstellen. Ganz anders verhält es sich mit der erfolgreichen Nutzung.

Enterprise 2.0 ist kein Werkzeugkasten, sondern eher eine Haltung. Erfolgreich können die Werkzeuge, also die Sozialen Medien,  Sozialen Netzwerke, Apps u.v.m. dann genutzt, wenn begriffen wird, dass es sich um Medien des sozialen Austauschs handelt. Das setzt natürlich eine passende Unternehmenskultur voraus, die sich u.a. durch MitarbeiterInnenorientierung, Wertschätzung und Fehlertoleranz auszeichnet. In vielen Fällen ist eine solche Unternehmenskultur erst zu entwickeln. Aber es lohnt sich.

Leider gibt es noch viele Unternehmen, die in Enterprise 2.0 (E2.0) eine kostengünstige Möglichkeit sehen, mit geringen Kosten höhere Effektivität und Effizienz erzielen zu können. Symptomatisch dafür ist oftmals die Einführung von E2.0 top down.

So ist mein Beitrag zu Corporate Web 2.0 (E2.0) von 2008 noch nicht überholt und ich biete ihn an dieser Stelle zur Lektüre, bzw Relektüre an.

 

Corporate Web 2.0: Opportunities and Threats - Focusing on Small and Medium-Sized Enterprises by Dr. Conrad Lienhardt

 

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Leistungsschutzrecht — Irische Verleger wollen für Links kassieren

Permalink 15.01.13 14:16, von Conrad Lienhardt, Kategorien: Marketing 2.0, Medien , Schlagworte: hyperlink, leistungsschutzrecht, urheberschutz, wegelagerei

Irische Verleger wollen 300 Euro für Links auf Ihre Inhalte kassieren. Ab 6 Links sind es schon 500 Euro.  Diese Nachricht, die golem.de unter dem Titel „Pro Verlinkung wollen Verleger 300 Euro” (03.01.13) veröffentlichte ist verstörend.

Da veröffentlichen irische Zeitungen Berichte über eine Spendenaktion einer Hilfsorganisation und setzen nun die Organisation unter Druck, weil diese auf ihrer Webseite auf die Presseberichte verlinkte. Das Blog des New York Observer „Betabeat” (29.05.12) stellt in diesem Zusammenhang die Frage:  “Is this the ultimate copyright trolling?".  Und wirklich, man fasst es kaum.

Stellen Sie sich vor, ich könnte in diesem Beitrag keine Links auf die benutzten Quellen veröffentlichen, weil ich mich ansonsten möglicherweise einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung aussetzen würde. Grotesk.

Wenn jemand nicht möchte, dass auf seine Inhalte verlinkt werden, so bräuchte er diese im Internet nur nicht frei zugänglich machen. Dass das Internet und insbesondere das Web 2.0 mit Sozialen Medien und Netzwerken im Wesentlichen eine Hyperlink Kultur bildet, in welcher geteilt wird, sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Darüber hinaus sollte es auch möglich sein, dass öffentlich zugängliche Quellen zitiert werden. Dabei könnte der Rahmen, wie er in wissenschaftlichen Publikationen mittlerweile üblich ist, als Orientierung dienen.

Ich bin auch nicht dafür, dass abgekupfert wird und womöglich sogar Autoren und das Medium unterschlagen werden. Hier kann das Leistungsschutzrecht greifen, auch durchgreifen. Es kann aber auch nicht im Sinne der Autoren und Medien sein, dass auf die jeweiligen Quellen (sofern diese legal sind) nicht mehr verlinkt wird.

Letztlich ist das, was die irischen Verleger da anzetteln mehr als unsäglich und beweist die strukturelle Dummheit solchen Vorgehens. Wollte man konsequent auf dieses Verhalten reagieren, dann sollte Goolge sämtliche indexierten Seiten dieser Zeitungsverlage und darüber hinaus alle indexierten Seiten, die einen Hyperlink auf diese Quellen beinhalten, sperren (denn das sind ja alles Links). Die Zeitungen und Verlage wären in kurzer Zeit tot.  Offenbar haben sie nicht ausreichend über Ihr Verhalten nachgedacht. Oder leben sie in Schildbürgen?

Womöglich ist das aber auch eine Variante der Wegelagerei, die sich Grauzonen im Leistungsschutzrecht zu Nutze machen und abkassieren will.

 

Hier nun keine direkten Links aber darüber lassen sich die Quellen finden. Einen weiteren Beitrag (cc) empfehle ich:  LSR-Nacht im Bundestag: Google, Springer und der digitale Wandel von Alexander Wragge.

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Die Waffe mancher Wegelagerer: Das Recht

Permalink 10.01.13 14:49, von Conrad Lienhardt, Kategorien: e-commerce, Marketing 2.0 , Schlagworte: datenschutz, geschäftsmodell, leistungsschutz, patentschutz, rechtsunsicherheit

Die Rechtsmaterie im Umfeld von Datenschutz, Leistungsschutz, Patentschutz etc. ist mittlerweile so unübersichtlich, dass selbst Juristen, die sich nicht darauf spezialisiert haben, heillos überfordert sind. Ganz zu schweigen vom durchschnittlichen Bürger.

Erschwerend kommt hinzu,  dass die Unübersichtlichkeit und oftmals fehlende Klarheit in diesen Rechtsmaterien zunehmend von Winkeladvokaten genutzt wird. Sie bauen darauf ihr einträgliches Geschäftsmodell auf – mit dem zynischen Vorhalt, es würden nur die Rechte Geschädigter geschützt und gewahrt werden.

Das Vertrauen in Rechtssicherheit beginnt sich allmählich aufzulösen. Bei vielen entsteht der Eindruck, dass die Gefahr von oftmals langwierigen und teuren Rechtsstreitigkeiten selbst bei großer Umsicht nicht mehr ausgeschlossen werden kann, wenn man z.B. als innovatives Unternehmen im Software- oder Technologiebereich tätig ist.  Soweit mir bekannt ist, sind solche Klagsrisiken wegen Verstoßes gegen Patent- und Leistungsschutzrechte zudem nicht versicherbar. Die Risiken sind hoch und werden sie schlagend, kann das durchaus den Ruin eines Unternehmens bedeuten. Startups, die über wenig Eigenmittel verfügen sind besonders gefährdet.

Beobachter sprechen in diesem Zusammenhang von einem Hemmschuh für die weitere Entwicklung in der Technologie- und Software Industrie, wie dies auch die Neue Zürcher Zeitung unlängst formulierte (19.12.2012, 11). Spätestens seit dem Aufrüsten der Unternehmen Apple und Samsung mit Patenten ist offensichtlich, dass Patente nicht nur zur Absicherung eigener Entwicklungen genutzt werden, sondern als aggressives Instrument, um Wettbewerber aus dem Rennen zu drängen. Die vor allem in den USA praktizierte Praxis, was alles als Patent geschützt werden kann und darf, hat diesem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

 

Schon von „Patent-Trollen” gehört?

Der Beitrag in der NZZ zeigt, wie sogenannte „Patent-Trolle” in den USA arbeiten. Unternehmen haben sich darauf spezialisiert, angekaufte Patente (z.B. durch Firmenübernahmen) an andere Unternehmen weiter zu verkaufen, sei es, damit diese sich gegen Klagen mit der Androhung von Gegenklage wappnen können  („Gleichgewicht des Schreckens”) oder damit diese andere Unternehmen wegen Patentverletzungen klagen können. Unternehmen mit letzteres im Sinn haben werden als „Trolle” bezeichnet. Und natürlich schneidet das ursprüngliche Unternehmen via Provisionen mit.  Nach Bessen und Meurer haben Trolle 2011 Unternehmen so mit Kosten in Höhe von 29 Mrd. USD geschädigt.

Auch wenn 92% der Klagen gegen diese Trolle gewonnen werden, einigen sich die Unternehmen angesichts hoher Prozesskosten meist außergerichtlich. Daher suchen sich die Trolle zumeist kleine und mittlere Firmen mit einem Umsatz von weniger als 100 Mio. USD aus.

 

Trolle allenthalben

Auf dieselbe Vorgehensweise trifft man in den Grauzonen immer häufiger - nicht nur was Patente angeht, sondern Leistungsschutzrechte allgemein und mittlerweile auch das Datenschutzrecht. Auch hier häufen sich Privatklagen.

Während sich große Unternehmen mit entsprechender Kriegskasse gegen diese Wegelagerei gut zur Wehr setzen können, fehlen KMUs oftmals die Ressourcen - von EPUs ganz zu schweigen.

Entsprechende Technologien und deren effizienter Einsatz erleichtern es Trollen mit geringem Aufwand eine größere Zahl an Unternehmen mit Klagen einzudecken. Selbst wenn nur ein Teil davon zu Zahlungen führt, ist das Geschäft bereits lukrativ.

 

Die Gesetzgeber sind gefordert

Es wäre höchst an der Zeit, dass Gesetzgeber auf diesen „Markt” reagieren, Rechtssicherheit herstellen und missbräuchliche Abmahnpraxen selbst unter Strafe stellen. Als nächstes wäre eine Reform des Leistungsschutzrechtes zwingen nötig.

Weiters wäre wohl zu überlegen, für Fälle der Abwehr solcher Abmahnungen und Klagen, im Rahmen einer Rechtsschutzversicherungen entsprechende Produkte anzubieten.

 

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Fokussieren und konzentrieren – Zentrale Herausforderungen im Lernalltag

Permalink 08.01.13 14:10, von Conrad Lienhardt, Kategorien: Medienpädagogik , Schlagworte: konzentration, lernen

Notebook, Tablets und Smartphones sind nützliche Geräte im Studienalltag. Es wäre interessant zu untersuchen, wie Studierende davon Gebrauch machen, wie dieser Gebrauch die Lern- und Arbeitsgewohnheiten verändert hat, z.B. in Bezug auf ein persönliches Wissensmanagement.

Interessant wäre auch zu erfahren, in welchem Maße die Aufmerksamkeit von Studierenden während der Lernphasen oder Lehrveranstaltungen dadurch beeinträchtigt wird. Ablenkung ist so nahe. Wenn Lerninhalte  anstrengender werden und eigentlich verstärkte Konzentration benötigen, wenn der oder die Vortragende nicht so unterhaltend sind und die eigene Wachheit nachlässt, da ist Ablenkung gefragt.

Every student in the lecture makes a choice in each moment–to be entertained and be in sync with the crowd online, or to find utility, by doing the more difficult work of focusing on something that only pays off in the long run.” (Seth Godin)

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